Links zu Steuern

Hier finden Sie Links zum Thema Steuern. Bitte beachten Sie folgenden rechtlichen Hinweis bzgl. der Inhalte dieser Website.

Steuerliches Info-Center des Bundesamtes für Finanzen
www.steuerliches-info-center.de

Finanzämter in München
http://www.finanzamt.bayern.de/muenchen/

Welches Finanzamt ist für mich zuständig?
http://gemfa.bzst.bund.de/gemfai.exe

Online-Beantragung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (über Formular-Center)
https://www.formulare-bmf.de/ffw

Einfaches Bestätigungsverfahren der Gültigkeit von ausländischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummern beim deutschen Bundesamt für Finanzen.
evatr.bff-online.de/eVatR/
Im einfachen Bestätigungsverfahren wird vom Bundeszentralamt für Steuern die Auskunft erteilt, ob eine ausländische USt-IdNr. zum Zeitpunkt der Anfrage in dem Mitgliedstaat, der sie erteilt hat, gültig ist.

Qualifiziertes Bestätigungsverfahren der Gültigkeit von ausländischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummern beim deutschen Bundesamt für Finanzen.
www.bzst.bund.de/003_menue_links...
Im qualifizierten Verfahren wird zusätzlich die Bestätigung erteilt ob die vom Anfrager mitgeteilten Angaben zu Firmenname (einschließlich der im Handelsregister vermerkten Rechtsform), Firmenort, Postleitzahl und Straße mit den in der Unternehmerdatei des jeweiligen EU-Mitgliedstaates registrierten Daten übereinstimmen.
Die qualifizierte Bestätigungsabfrage kann beim Bundeszentralamt für Steuern sowohl Online gestellt werden als auch postalisch, telefonisch, per Telefax oder E-Mail an das BZSt gerichtet werden (Bundeszentralamt für Steuern, Dienstsitz Saarlouis, Ahornweg 1-3, 66740 Saarlouis, Referat Q6, Tel.: 0228-406-1222, Fax: 0228-406-3801, -3753, Telefonisches Vergabe und Bestätigungsverfahren: Montag- Freitag: 7.00- 18.00 Uhr).

Einfaches Bestätigungsverfahren der Gültigkeit von ausländischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummern bei den EU-Steuerbehörden
ec.europa.eu/taxation_customs/vi...
Die Europäische Kommission hat nun auch die Möglichkeit geschaffen, im Internet die Gültigkeit einer MwSt-Nummer in einem bestimmten EU-Land zu überprüfen. Unternehmer erhalten so eine Bescheinigung, dass Sie die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zu einem bestimmten Zeitpunkt auf ihre Gültigkeit hin überprüft haben. Die Bestätigungsmeldung ist mit der Abfragenummer aufzubewahren. Die Bescheinigung kann als Nachweis für das Handeln des Unternehmens in gutem Glauben dienen.
Bei der Abfrage über die MIAS-Homepage wird nur die Gültigkeit der Umsatzsteuer-IDNr. überprüft, eine Möglichkeit zur Überprüfung des Firmennamens oder der Adressdaten wird bei MIAS nicht angeboten.
Hier können auch deutsche UStIdNr. überprüft werden.

Bundesfinanzhof (aktuelle Urteile)
www.bfhurteile.de

Bundesfinanzhof (Homepage)
www.bundesfinanzhof.de

Bundesfinanzministerium
www.bundesfinanzministerium.de/...

Bundeszentralamt für Steuern
www.bzst.bund.de

Bestätigung der Gültigkeit von Freistellungsbescheinigungen für Bauleistungen
lxzopex1.bfinv.de/eibe

Ausstellung und Änderung von Lohnsteuerkarten (Kreisverwaltungsreferat München)
www.muenchen.de/Rathaus/kvr/meld...

Online-Beantragung Einzugsermächtigung Stadt München für Gewerbe- bzw. Grundsteuer
https://ssl2.muenchen.de/process...

Gewerbesteuer-Hebesetze deutscher Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohner (über IHK)
www.ihk.de

Mini-Job-Zentrale (Infos zu Regelungen der sog. 400-EUR-Jobs)
www.minijobzentrale.de

Informationen für Kindergeldberechtigte
www.bzst.de/DE/Steuern_National/Kindergeld_Fachaufsicht/Kindergeldberechtigte/Kindergeldberechtigte.html

Steuertipps und Informationsbroschüren des Bayerischen Staatsministerium der Finanzen
www.stmf.bayern.de/service/infor...

Aktuelle Steuertipps
www.steuer-office.de

Aktuelles aus Steuern und Recht
www.valuenet.de

Informationen über die Zweitwohungsteuer in der Stadt München
www.muenchen.de/Rathaus/ska/...