Steuerinformationen - Februar 2012

Arbeitgeber

Insolvenzgeldumlage steigt von 0 Prozent auf 0,04 Prozent

Arbeitgeber müssen 2012 wieder eine Insolvenzgeldumlage abführen. Denn die Insolvenzgeldumlage steigt von 0 Prozent im Jahr 2011 auf 0,04 Prozent im Jahr 2012 (Verordnung zur Festsetzung des Umlagesatzes für das Insolvenzgeld für das Kalenderjahr 2012 vom 2.12.2011, BGBl I 2011, 2452).

< Reisekosten: Finanzverwaltung definiert regelmäßige Arbeitsstätte neu

Dienstwagen: Zum Anscheinsbeweis der Privatnutzung >

<< zurück zu Steuerinformationen - Februar 2012